Wiedereinführung des Investitionsfreibetrages

Wiedereinführung des Investitionsfreibetrages

Der Investitionsfreibetrag von 10% bzw. 15% ist erstmalig auf nach dem 31.12.2022 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter anzuwenden. Der Investitionsfreibetrag kann nur für Wirtschaftsgüter geltend gemacht werden, die unter anderem eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren haben, und folgt folgenden Grundsätzen: Der Investitionsfreibetrag beträgt 10% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung oder Herstellung dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen ist, erhöht sich der Investitionsfreibetrag auf 15% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

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Todesfallbeihilfe: Nicht-Aufnahme in Steuererklärung muss nicht strafbar sein

Todesfallbeihilfe: Nicht-Aufnahme in Steuererklärung muss nicht strafbar sein

Todesfallbeihilfen der Ärztekammer sind einkommensteuerpflichtig. In einer aktuellen Entscheidung stellte sich die Frage, ob es sich bei Nicht-Erklären einer Todesfallbeihilfe um eine Abgabenhinterziehung handelt. Im Jahr 2011 erhielt die Tochter (Beschwerdeführerin) von der Ärztekammer aufgrund des Ablebens ihres Vaters eine sogenannte Todesfallbeihilfe in Höhe von € 27.901. Die Todesfallbeihilfe setzt sich aus Hinterbliebenenunterstützung und Bestattungsbeihilfe zusammen. Diese steuerpflichtigen Einkünfte nahm die Beschwerdeführerin nicht in ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011

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Neuerungen im Bereich der Umsatzsteuer für ausländische Unternehmer

Neuerungen im Bereich der Umsatzsteuer für ausländische Unternehmer

Mit 1. 1. 2022 ist für ausländische Unternehmer bei umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen aus Vermietung und Verpachtung von inländischen Liegenschaften folgendes zu beachten. Ein Urteil aus dem Jahr 2021 des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat umsatzsteuerrechtliche Auswirkungen, sofern eine im Inland gelegene Liegenschaft von einem ausländischen Unternehmer (Gesellschaft oder Privatperson) gehalten wird.

Neues Arbeitsplatzpauschale

Neues Arbeitsplatzpauschale

Ab der Veranlagung 2022 können Selbständige pauschale Aufwendungen für die betriebliche Nutzung der Wohnung geltend machen, etwa für Miete, Strom oder Heizung. Aufwendungen, die nicht wohnraumspezifisch sind, sondern ein betriebliches „Arbeitsmittel“ betreffen, sind davon nicht erfasst (insbesondere Computer, Drucker). Sie bleiben weiterhin neben dem Pauschale abzugsfähig. Bislang durften die Kosten für ein Arbeitszimmer nur dann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen bzw. beruflichen

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Wer muss INTRASTAT-Meldungen abgeben?

Wer muss INTRASTAT-Meldungen abgeben?

Gegenstand von Meldungen zur Außenhandelsstatistik Österreichs (INTRASTAT) ist der grenzüberschreitende Warenverkehr innerhalb der EU. Wenn Unternehmer Waren innerhalb der EU kaufen und verkaufen, müssen sie unter Umständen eine INTRASTAT-Meldung abgeben. INTRASTAT-meldepflichtig sind Unternehmer, deren Importe (Eingänge) aus bzw. deren Exporte (Versendungen) von Waren in EU-Mitgliedstaaten wertmäßig den Schwellenwert von € 750.000 im Vorjahr überschritten haben. Wird die Schwelle erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, sind ab jenem Monat, in dem diese

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Neuerungen in der Lohnverrechnung

Neuerungen in der Lohnverrechnung

Für 2022 gibt es in der Lohnverrechnung Änderungen aufgrund von COVID-Maßnahmen und der ökosozialen Steuerreform 2022 zu beachten. Coronabonus Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der COVID-19-Krise bis Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021 geleistet werden, sind bis € 3.000 steuerfrei. Dabei muss es sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden. Diese Bonuszahlungen sind von der Lohnsteuer, der Sozialversicherung, der Kommunalsteuer und dem Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds

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