Kurz vor dem Jahresende sollten nochmals alle Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis 2020 zu
gestalten und zu optimieren, überprüft werden. Folgende ausgewählte Steuertipps können
Unternehmern dabei als Entscheidungshilfe dienen.
Bei der Übertragung von Liegenschaften, die dem Grunde nach Schenkungen darstellen sollten,
ist zu prüfen, ob dies auch aus ertragsteuerlicher Sicht gilt. Andernfalls können auch nachteilige
steuerliche Konsequenzen drohen. Eine sorgfältige Prüfung im Vorfeld ist daher geboten.
Die Investitionsprämie steht Unternehmern aller Branchen (also auch Landwirten) zu. Anträge,
die im Betrachtungszeitraum zwischen 1.9.2020 und 28.2.2021 eingebracht werden, sind
aufgrund der beihilferechtlichen Konstruktion als allgemeine Maßnahme jedenfalls zu bedienen.
Werden von einer GmbH angeschaffte bzw. hergestellte Immobilien an ihren Gesellschafter
vermietet, so steht der Vorsteuerabzug auf Ebene der GmbH nur dann zu, wenn die Überlassung
an den Gesellschafter eine unternehmerische Tätigkeit darstellt.
Durch den automatischen Datenaustausch ist die SVS nunmehr in der Lage, den Gesellschafter-
Geschäftsführern für zugeflossene Gewinnausschüttungen die entsprechenden
Sozialversicherungsbeträge vorzuschreiben.
Der Gesetzgeber hat die Einführung einer COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen
beschlossen. Damit sollen Anreize für Unternehmen geschaffen werden, in und nach der COVID-
19-Krise zu investieren und den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass auch telefonisch erbrachte
Beratungsleistungen in Bezug auf Gesundheit und Krankheiten unter die Umsatzsteuerbefreiung
fallen können, wenn sie eine therapeutische Zielsetzung verfolgen.
Eine Empfängerbenennung darf von der Finanz nicht verlangt werden, wenn es dem
Unternehmer,
der Leistungen von einem Subunternehmer bezieht, unverschuldet nicht möglich ist, die
tatsächlichen Empfänger der Entgeltzahlung zu kennen.