Das Jahr 2019 bringt viele Neuerungen und Aktualisierungen im Bereich der Personalverrechnung. Mit unserer praktischen Übersicht stellen wir Ihnen diese von A bis Z als pdf-Download zur Verfügung. Neuerungen in der Personalverrechnung GCT
Wesentlich für den Vorsteuerabzug ist, dass sämtliche materiellen Voraussetzungen erfüllt werden. Formelle Mängel der Rechnung sind zumeist unbeachtlich.
Seit 1.1.2019 ist für die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen zu prüfen, ob ein so genannter „Einzweck-Gutschein“ oder ein „Mehrzweck-Gutschein“ vorliegt. Es ist also nicht mehr zwischen Wertgutscheinen und sonstigen Gutscheinen für bereits konkretisierte Leistungen zu unterscheiden.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat indirekt ein Optimierungsmodell bestätigt, das es erlaubt, ein Siebentel einer Prämie am Ende des Jahres als sonstigen Bezug begünstigt besteuern zu lassen.
Die Rechtsprechung zieht die Trennlinie zwischen bezahlter Arbeitszeit und unbezahlter Wegzeit dort, wo der Dienstnehmer noch oder wieder frei entscheiden kann, wie er seine Zeit verwendet.
Wenn keine Anwaltspflicht besteht, sind die angefallenen Rechtsanwaltskosten nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzbar
In vielen Unternehmen sind Geburtstagsgeschenke an Mitarbeiter gängige Praxis. Diesbezüglich ist jedoch zu beachten, dass diese nur unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei sind.
Seit 1.3.2015 sind Banken verpflichtet, höhere Kapitalabflüsse von privaten Konten an das Finanzministerium zu melden. Dabei kommt es öfters zu Prüfungen, die bei den Betroffenen Unsicherheit darüber auslösen, inwieweit Auskunft über Mittelherkunft und Mittelverwendung zu erteilen ist.