Möchte ein Unternehmer von der umsatzsteuerlichen Ist-Besteuerung zur Soll-Besteuerung wechseln, freiwillig die monatsweise Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) durchführen oder in die Kleinunternehmerregelung zurückkehren, muss auf die entsprechenden Fristen zur Antragstellung geachtet werden.
Vor dem Jahresende sollten alle Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis zu gestalten, überprüft werden. Neben Gewinnfreibetragsoptimierung, Antrag auf Energieabgabenvergütung und Beschäftigungsbonus sollen folgende Steuertipps als Entscheidungshilfe dienen.
In der täglichen Lohnabrechnungspraxis können hinsichtlich Lohn- und Sozialdumping diverse „Fallen“ lauern, die zu Gesetzesverletzungen und Strafen führen.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat entschieden, dass der Kreis der Kapitalgesellschaften, die von der Ist-Besteuerung Gebrauch machen können, erweitert wird.
Das Finanzministerium hat den Einlagen- und Innenfinanzierungserlass veröffentlicht, um zu klären, in welchen Fällen eine Einlagenrückzahlung oder eine Gewinnausschüttung vorliegt.
Mittels eines kürzlich online gestellten „Bonus-Rechners“ können Unternehmer nun den voraussichtlichen Beschäftigungsbonus selbst errechnen.
Gesetze betreffend Internatskosten von Lehrlingen, Entgelterstattung für KMU und Krankengeld für Selbständige werden 2018 gelten.
Im Vorfeld der Nationalratswahlen wurde die Abschaffung der letzten Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten im arbeitsrechtlichen Bereich beschlossen.