Behördliche „Aktion scharf“ bei geringfügiger Beschäftigung von Arbeitslosen
In einer Aussendung des Arbeitsministeriums vom 26.06.2023 wurde angekündigt, dass das AMS und
die Behörden gegen geringfügige Beschäftigungen von arbeitslos gemeldeten Personen künftig
schärfer vorgehen werden. Demnach sollen Arbeitslose mit geringfügiger Beschäftigung ein höheres
Ausmaß an Eigeninitiative an den Tag legen und sich auch im selben Betrieb um eine vollversicherte
Beschäftigung bemühen müssen, andernfalls ihnen eine schnellere Sperre des Arbeitslosengeldes
droht. Gleichzeitig sollen Betriebe, die auffällig viele arbeitslose geringfügig Beschäftigte aufweisen,
künftig strenger kontrolliert werden. Besonders jene Betriebe, die gleichzeitig offene Stellen haben
und dennoch stark auf geringfügige Beschäftigung setzen, müssen daher mit schärferen Kontrollen
rechnen. Weitere Auffälligkeiten werden – laut Aussendung des Arbeitsministeriums – an die
Finanzpolizei oder die Taskforce „Sozialbetrugsbekämpfung“ gemeldet.
Beachte: Mit der angekündigten behördlichen Kontrolloffensive gerät auch die manchmal
anzutreffende – selbstverständlich unzulässige – Praxis ins Visier, Mitarbeiter offiziell geringfügig
anzumelden, tatsächlich aber im höheren Ausmaß „schwarz“ zu beschäftigen.