Neuer Kollektivvertrag im Hotel- und Gastgewerbe
Neuer Kollektivvertrag im Hotel- und Gastgewerbe
Mit Wirksamkeit ab 1.11.2024 treten umfassende Änderungen in Kraft. Dies betrifft zB
- Probezeit 1 Monat
- (lange) Kündigungsfristen
- Neue Durchrechnung der Arbeitszeit
- Sonn- und Feiertagsarbeit
- Nachtarbeitszuschlag
- Sonderzahlung/Jahresremuneration
Mit Wirksamkeit ab 1.5.2025 folgen dann die nächsten Änderungen:
- Neue Lohngruppe 4 (zB Absolvierung Lehrzeit ohne Prüfung, Hilfskräfte mit 10 Jahre Branchenerfahrung)
- Lehrlinge kommen mit der Prüfung sofort in Lohngruppe 3
- Anrechnung von Vordienstzeiten (auch für bestehende Dienstverhältnisse)
- Vereinheitlichung Gehaltssprünge (alle 5 Jahre)