23.09.2024

Neuer Kollektivvertrag im Hotel- und Gastgewerbe

Neuer Kollektivvertrag im Hotel- und Gastgewerbe

Mit Wirksamkeit ab 1.11.2024 treten umfassende Änderungen in Kraft. Dies betrifft zB

  • Probezeit 1 Monat
  • (lange) Kündigungsfristen
  • Neue Durchrechnung der Arbeitszeit
  • Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Nachtarbeitszuschlag
  • Sonderzahlung/Jahresremuneration

Mit Wirksamkeit ab 1.5.2025 folgen dann die nächsten Änderungen:

  • Neue Lohngruppe 4 (zB Absolvierung Lehrzeit ohne Prüfung, Hilfskräfte mit 10 Jahre Branchenerfahrung)
  • Lehrlinge kommen mit der Prüfung sofort in Lohngruppe 3
  • Anrechnung von Vordienstzeiten (auch für bestehende Dienstverhältnisse)
  • Vereinheitlichung Gehaltssprünge (alle 5 Jahre)