Aufforderung der ÖGK zur Übermittlung von Lohnunterlagen
Der zuständige Träger der Krankenversicherung ist berechtigt, in sämtliche Unterlagen Einsicht zu nehmen und Ablichtungen dieser Unterlagen anzufertigen, die für die Feststellung erforderlich sind, ob ein Arbeitgeber seinen AN zumindest das nach Gesetz, Verordnung oder KV in Österreich unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien zustehende Entgelt leistet. Auf Verlangen haben AG die erforderlichen Unterlagen oder Ablichtungen zu übermitteln. Die angeforderten Unterlagen (zB Dienstvertrag, Arbeitszeitaufzeichnungen, Lohnaufzeichnungen, Lohnzettel, Einstufungsnachweise, Zahlungsnachweise) sind spätestens bis zum Ablauf des der Aufforderung zweitfolgenden Werktags (!) abzusenden (§ 14 Abs 2 LSD-BG), widrigenfalls eine Strafe von bis zu € 20.000,– droht. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche – und damit nicht verlängerbare – Frist. (Quelle: RdW 2024/591)
Sollten Sie eine derartige Anfrage erhalten, gilt es eine sofortige Umsetzung vorzunehmen.