Option zur Umsatzsteuer bei Geschäftsraummiete
Wird eine vermietete Liegenschaft gekauft, entsteht zwischen dem Käufer und den Altmietern ein neues Mietverhältnis Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) entsteht bei einem Asset Deal (Kauf eines Gebäudes mit Einzelrechtsnachfolge) umsatzsteuerlich ein neues Mitverhältnis. Dies kann Auswirkungen auf bestehende Mietverhältnisse mit nicht vorsteuerabzugsberechtigten Mietern haben, da ab dem Kauf keine Option zur Umsatzsteuer mehr mĂśglich ist und zu einer Berichtigung der Vorsteuern fĂźhrt. Umsatzsteuerliche Behandlung – Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten Die Vermietung von Räumlichkeiten zu Geschäftszwecken ist unecht von der Umsatzsteuer befreit. Diese Steuerfreiheit ist fĂźr den Vermieter mit dem Verlust des Vorsteuerabzuges verbunden. Um den Vorsteuerabzug geltend machen zu […]
Wird eine vermietete Liegenschaft gekauft, entsteht zwischen dem Käufer und den Altmietern ein
neues Mietverhältnis
Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) entsteht bei einem Asset Deal (Kauf eines Gebäudes mit Einzelrechtsnachfolge) umsatzsteuerlich ein neues Mitverhältnis. Dies kann Auswirkungen auf bestehende Mietverhältnisse mit nicht vorsteuerabzugsberechtigten Mietern haben, da ab dem Kauf keine Option zur Umsatzsteuer mehr mÜglich ist und zu einer Berichtigung der Vorsteuern fßhrt.
Umsatzsteuerliche Behandlung – Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten
Die Vermietung von Räumlichkeiten zu Geschäftszwecken ist unecht von der Umsatzsteuer befreit. Diese Steuerfreiheit ist fßr den Vermieter mit dem Verlust des Vorsteuerabzuges verbunden. Um den Vorsteuerabzug geltend machen zu kÜnnen, kann der Vermieter jedoch unter bestimmten Voraussetzungen zur Umsatzsteuerpflicht optieren.
Die Option zur umsatzsteuerpflichtigen Vermietung unterliegt seit 2012 allerdings einer wesentlichen Einschränkung. So ist der Verzicht auf die Steuerbefreiung bei Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten nur zulässig, soweit der Mieter das GrundstĂźck oder einen baulich abgeschlossenen, selbständigen Teil des GrundstĂźcks nahezu ausschlieĂlich fĂźr Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschlieĂen. Anzuwenden ist diese Bestimmung auf Mietverhältnisse, die nach dem 31.08.2012 begonnen haben. Von Relevanz ist somit, wann ein Mietverhältnis neu beginnt.
Entscheidung des VwGH
Der Entscheidung des VwGH lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine GmbH mit Geschäftsgegenstand Vermietung und Verpachtung von Grundstßcken kaufte ein mit einem Bßrogebäude bebautes Grundstßck. Die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer machte die GmbH zur Gänze als Vorsteuer geltend. Das Finanzamt versagte die Berßcksichtigung der Vorsteuern bei jenen Flächen, die an ßberwiegend unecht umsatzsteuerbefreite Unternehmer vermietet waren, da nach Ansicht der Finanzverwaltung ein Wechsel auf Mieter- oder Vermieterseite ein neues Mietverhältnis begrßndet.
In der gegen den Umsatzsteuerbescheid erhobenen Beschwerde brachte die GmbH vor, dass sie durch den Kauf des Grundstßcks in die bestehenden Mietverträge verpflichtend eingetreten sei. Die Mietverhältnisse bestßnden zivilrechtlich unverändert weiter. Daher sei eine Option zur Steuerpflicht der Vermietung auch fßr die GmbH als neue Vermieterin zulässig und der gesamte Vorsteuerbetrag zu berßcksichtigen.
Der VwGH widersprach dieser Ansicht jedoch und fĂźhrte aus, dass das Mietverhältnis zwischen der GmbH als GrundstĂźckskäuferin und dem jeweiligen Altmieter aufgrund des Kaufs (Einzelrechtsnachfolge) neu „begonnen“ hat und somit hinsichtlich USt-Option die neue Rechtslage, die seit 1.9.2012 gilt, anzuwenden ist. Die Option zur Steuerpflicht und damit verbunden der Vorsteuerabzug ist daher fĂźr die GmbH ab dem Kauf nur mehr unter den oben beschriebenen Voraussetzungen (insbesondere nahezu ausschlieĂliche USt-Pflicht des Mieters) mĂśglich.
Tipp: Im Zuge des oben beschriebenen Immobilienkaufs wurde ein Teil der Vorsteuer aus dem Kauf nicht anerkannt, was zu einer erheblichen Kostenbelastung fßr den Käufer fßhren kann. Wir empfehlen daher, sich zeitgerecht vor einer Grundstßckstransaktion darßber zu informieren, welche steuerlichen Konsequenzen sich aus einer Transaktion ergeben kÜnnen und welche GestaltungsmÜglichkeiten bestehen, um rechtzeitig entsprechende Dispositionen treffen zu kÜnnen.