Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen ab 2024

Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen ab 2024

Insbesondere für Privatpersonen wird der Erwerb von Photovoltaikmodulen 2024 günstiger werden, womit der Ausbau erneuerbarer Energien weiter gefördert wird. Derzeit liegt der Umsatzsteuersatz für die Lieferung von Photovoltaikanlagen bei 20%. Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes können im Regelfall die verrechnete Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen, nicht umsatzsteuerpflichtige Körperschaften sowie nicht unternehmerisch tätige Privatpersonen müssen die Umsatzsteuer jedoch zur Gänze tragen. 2024 wird der Umsatzsteuersatz für die Lieferung von Photovoltaikmodulen unter

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Nachhaltigkeit bei GCT

Nachhaltigkeit bei GCT

Als Unternehmens- und Steuerberater setzen wir uns nicht nur tagtäglich für unsere Kunden und Kundinnen ein, sondern auch für unsere Umwelt. Die Auswirkungen unseres Handelns sind uns stets bewusst, deshalb arbeiten wir aktiv daran, unseren Fußabdruck auf dieser Erde so gering wie möglich zu halten. Heute möchten wir euch vorstellen, welche Maßnahmen wir hinsichtlich Nachhaltigkeit und Umweltschutz bereits gesetzt haben.