Umsatzsteuerliche Behandlung von Dienstfahrrädern
FĂźr die Ăberlassung eines Dienstfahrrads an einen Arbeitnehmer muss â unabhängig vom AusmaĂ der tatsächlichen privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer â kein Sachbezug angesetzt werden. Wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern ein âDienstfahrradâ (Fahrrad oder E-Bike) zur VerfĂźgung stellen und die Arbeitnehmer das Rad sowohl fĂźr dienstliche als auch fĂźr private Fahrten verwenden kĂśnnen, dann muss laut Sachbezugswerteverordnung fĂźr die privat durchgefĂźhrten Fahrten kein Sachbezug angesetzt werden. Dennoch kann vom Arbeitgeber fĂźr normale Fahrräder und seit 2020 auch fĂźr E-Bikes der Vorsteuerabzug (bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen) geltend gemacht werden. Es fällt auch keine Umsatzsteuer an. Das Finanzministerium stellte klar, dass fĂźr […]
FĂźr die Ăberlassung eines Dienstfahrrads an einen Arbeitnehmer muss â unabhängig vom AusmaĂ der tatsächlichen privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer â kein Sachbezug angesetzt werden.
Wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern ein âDienstfahrradâ (Fahrrad oder E-Bike) zur VerfĂźgung stellen und die Arbeitnehmer das Rad sowohl fĂźr dienstliche als auch fĂźr private Fahrten verwenden kĂśnnen, dann muss laut Sachbezugswerteverordnung fĂźr die privat durchgefĂźhrten Fahrten kein Sachbezug angesetzt werden. Dennoch kann vom Arbeitgeber fĂźr normale Fahrräder und seit 2020 auch fĂźr E-Bikes der Vorsteuerabzug (bei Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzungen) geltend gemacht werden. Es fällt auch keine Umsatzsteuer an.
Das Finanzministerium stellte klar, dass fĂźr Sachzuwendungen an Arbeitnehmer zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer aus VereinfachungsgrĂźnden jene Werte herangezogen werden kĂśnnen, die den SachbezĂźgen bei der Lohnsteuer zu Grunde gelegt werden. Da jedoch laut Sachbezugswerteverordnung fĂźr die Verwendung eines arbeitgebereigenen Fahrrads oder E-Bikes fĂźr nicht beruflich veranlasste Fahrten einschlieĂlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein Sachbezugswert von Null anzusetzen ist, bemisst sich auch die Umsatzsteuer fĂźr die Privatnutzung eines Dienstfahrrads mit Null.