15.04.2025

Vorsteuerrückerstattung: EU-Frist beachten

Was ist die Vorsteuerrückerstattung aus EU-Staaten?

Österreichische Unternehmer können bezahlte Vorsteuerbeträge im EU-Ausland zurückfordern – über ein vereinfachtes, elektronisches Verfahren via FinanzOnline (FON)

Wo Antrag stellen?

  • In Österreich über FinanzOnline – nicht im EU-Land selbst.

  • Für jedes Antragsland ist ein separater Antrag erforderlich.

Frist beachten:

  • Antrag für das Geschäftsjahr 2021 & später muss bis 30. September des Folgejahres vollständig eingelangt sein – eine bindende Frist.

  • Drittländer: Antrag bis 30. Juni, gilt nicht im EU-Verfahren.

Mindestbeträge:

  • Bei Jahresantrag: mind. 50 €

  • Bei Quartalsantrag: mind. 400 €

  • Für Nicht‑EU nur landesspezifisch geregelt.

Erforderliche Belege:

  • Eingescannte Rechnungsbelege müssen nur bis zu bestimmten Betragsgrenzen mitübermittelt werden (bei Rechnungen über 1.000 €, Kraftstoff > 250 €).

Bearbeitungszeiten:

  • Rückerstattungsentscheidungen innerhalb von 4 Monaten, bei Nachfragen bis 8 Monate.

  • Bei Verzögerung stehen Zinsen zu.

Vorteile:

  • Einfache elektronische Abwicklung

  • Keine U70‑Bescheinigung erforderlich

  • Einheitliche Antragsmaske für alle EU-Länder

Eine detailliertere Beschreibung zu diesem Thema finden Sie auf der WKO-Seite. Gerne können wir Sie dazu beraten.