Vorsteuerrückerstattung: EU-Frist beachten
Was ist die Vorsteuerrückerstattung aus EU-Staaten?
Österreichische Unternehmer können bezahlte Vorsteuerbeträge im EU-Ausland zurückfordern – über ein vereinfachtes, elektronisches Verfahren via FinanzOnline (FON)
Wo Antrag stellen?
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In Österreich über FinanzOnline – nicht im EU-Land selbst.
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Für jedes Antragsland ist ein separater Antrag erforderlich.
Frist beachten:
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Antrag für das Geschäftsjahr 2021 & später muss bis 30. September des Folgejahres vollständig eingelangt sein – eine bindende Frist.
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Drittländer: Antrag bis 30. Juni, gilt nicht im EU-Verfahren.
Mindestbeträge:
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Bei Jahresantrag: mind. 50 €
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Bei Quartalsantrag: mind. 400 €
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Für Nicht‑EU nur landesspezifisch geregelt.
Erforderliche Belege:
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Eingescannte Rechnungsbelege müssen nur bis zu bestimmten Betragsgrenzen mitübermittelt werden (bei Rechnungen über 1.000 €, Kraftstoff > 250 €).
Bearbeitungszeiten:
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Rückerstattungsentscheidungen innerhalb von 4 Monaten, bei Nachfragen bis 8 Monate.
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Bei Verzögerung stehen Zinsen zu.
Vorteile:
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Einfache elektronische Abwicklung
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Keine U70‑Bescheinigung erforderlich
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Einheitliche Antragsmaske für alle EU-Länder
Eine detailliertere Beschreibung zu diesem Thema finden Sie auf der WKO-Seite. Gerne können wir Sie dazu beraten.