30.07.2023

Aktion scharf: Geringfügig beschäftigt & arbeitslos?

Aktion scharf: Geringfügig beschäftigt & arbeitslos?

In einer Aussendung des Arbeitsministeriums vom 26.06.2023 wurde angekündigt, dass das AMS und die Behörden gegen geringfügige Beschäftigungen von arbeitslos gemeldeten Personen künftig schärfer vorgehen werden -„Aktion scharf“ startet. Demnach sollen Arbeitslose mit geringfügiger Beschäftigung ein höheres Ausmaß an Eigeninitiative an den Tag legen und sich auch im selben Betrieb um eine vollversicherte Beschäftigung bemühen müssen, andernfalls droht ihnen eine schnellere Sperre des Arbeitslosengeldes.

Gleichzeitig sollen Betriebe, die auffällig viele arbeitslose geringfügig Beschäftigte aufweisen, künftig strenger kontrolliert werden. Besonders jene Betriebe, die gleichzeitig offene Stellen haben und dennoch stark auf geringfügige Beschäftigung setzen, müssen daher mit schärferen Kontrollen rechnen. Weitere Auffälligkeiten werden – laut Aussendung des Arbeitsministeriums – an die Finanzpolizei oder die Taskforce „Sozialbetrugsbekämpfung“ gemeldet

Beachte: Mit der angekündigten behördlichen Kontrolloffensive gerät auch die manchmal anzutreffende – selbstverständlich unzulässige – Praxis ins Visier, Mitarbeiter offiziell geringfügig anzumelden, tatsächlich aber im höheren Ausmaß „schwarz“ zu beschäftigen.

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