06.10.2022

Corona-Hilfen gefolgt von Rückzahlungen und Strafen

Einem Bericht zufolge wurden bisher etwa 46,4 Milliarden Euro an Corona-Hilfen (ua für Kurzarbeit, Umsatzersatz, Ausfallsbonus, Verlustersatz, Fixkostenzuschuss) ausbezahlt. Auch wenn ein Großteil zu Recht bezogen worden sein mag, macht sich die Finanz nun mit vermehrten Kapazitäten auf die Suche nach „schwarzen Schafen“, welche sich mit unrichtigen Angaben Förderungen erschlichen haben. Im diesem Zusammenhang könnte Ungemach jenen drohen, welche im Rahmen der Kurzarbeit – sei es absichtlich oder unabsichtlich – geringere Arbeitszeiten angegeben haben als tatsächlich geleistet worden sind, oder weil der Beschäftigtenstand nicht gehalten worden ist. Ein besonderes Augenmerk wird auch auf Branchen liegen, die bekanntermaßen weniger von Lockdowns betroffen waren – bsp. Baubranche, Handwerker oder Dienstleistungen, welche leicht vom Homeoffice aus erledigt werden konnten.

Bei Falschangaben droht nicht nur die Rückzahlung der gesamten (!) Fördersumme, sondern zusätzlich ein Strafverfahren mit potenzieller Geldstrafe, bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe sowie Entzug der Gewerbeberechtigung. Aus diesem Grund wird Unternehmen dringend empfohlen, sich Gedanken über allfällige Ungereimtheiten und freiwillige Rückzahlungen zu machen – am besten noch bevor eine Überprüfung vor Ort durch die Behörden stattfindet. Im Bedarfsfall sollte jedenfalls ein Steuerberater und Rechtsanwalt konsultiert werden, um keine Formalfehler bei der Selbstanzeige bzw. „tätigen Reue“ zu begehen.

Quelle: Gewinn 9/22, Coronahilfen unter der Lupe, S. 122 ff