Drohende Insolvenz – Was soll ich präventiv tun?
Drohende Insolvenz – Was soll ich tun?
Eine drohende Insolvenz bedeutet, dass ein Unternehmen sich in einer schwierigen finanziellen Lage befindet – es ist noch nicht zahlungsunfähig oder überschuldet, befindet sich aber auf einem kritischen Kurs. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt zum Handeln, um rechtzeitig zu sanieren und wirtschaftlich wieder zukunftsfähig zu werden.
1. Risiken rechtzeitig erkennen
Eine fundierte Krisen- und Risikofrüherkennung ist essenziell: Indikatoren wie sinkende Eigenmittelquote (unter 8 %) oder eine hohe fiktive Schuldentilgungsdauer (über 15 Jahre) können auf eine umfassende Finanzkrise hinweisen.
2. Sonderverfahren bei drohender Zahlungsunfähigkeit
Bereits bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit kann ein Reorganisationsverfahren eingeleitet werden. Unternehmer behalten hierbei die Kontrolle über ihr Geschäft (Eigenverwaltung) und erarbeiten gemeinsam mit Gericht und möglichen Restrukturierungsbeauftragten einen funktionierenden Sanierungsplan.
3. Außergerichtlicher Ausgleich (vergleichsweise unkompliziert)
Ein außergerichtlicher (stiller) Ausgleich kann jederzeit angestrebt werden. Hierbei handelt es sich um ein direktes Arrangement mit den Gläubigern – ohne Gerichtsverfahren. Vorteile:
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keine Veröffentlichung und keine Gerichts- bzw. Insolvenzverwalterkosten,
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mögliche Restschuldbefreiung bei Einigung,
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oft schnell und flexibel umsetzbar.
4. Gerichtliche Sanierungsverfahren
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
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Mindestquote: 30 % der Forderungen innerhalb von zwei Jahren
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Der Unternehmer führt das Unternehmen weiter, unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters.
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
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Mindestquote: 20 % innerhalb von zwei Jahren
Beide Varianten können zur Entschuldung führen, sofern die Zustimmung der Gläubiger vorliegt.
5. Wenn alles versäumt wurde: Konkurs und Privatinsolvenz
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Konkursverfahren: In der Regel bedeutet dies Verwertung und Schließung des Unternehmens. Nur in Ausnahmefällen kann trotzdem noch ein Sanierungsantrag gestellt werden.
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Privatinsolvenz: Bei natürlichen Personen bzw. ehemals selbstständig Tätigen möglich. Ziel: Schuldenbefreiung auch gegen den Willen der Gläubiger über ein sogenanntes Abschöpfungsverfahren (Dauer meist 5 Jahre).
6. Grundlegende Pflichten und Fristen beachten
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Unternehmen müssen spätestens 60 Tage nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Sanierungsverfahrens stellen.
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Bei Missachtung dieser Pflicht droht den Geschäftsführern eine persönliche Haftung für verursachte Schäden – teilweise bis zu 100.000 €.
7. Praxistipp: Beratung in Anspruch nehmen
Informieren Sie sich über die verschiedenen Verfahren bei der offiziellen Seite der WKO.
Frühzeitige Beratung ist essentiell. Unsere Experten der Unternehmensberatung unterstützen Sie sehr gerne. Vereinbaren Sie ganz einfach und unkompliziert einen Ersttermin: GCT-Kontaktformular