03.11.2022

Energiekostenzuschuss für Unternehmen

In einer Presseinformation des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft wurden weiterführende Informationen über die Beantragung des Energiekostenzuschusses bekanntgegeben.

Die Voranmeldung für die Beantragung des Energiekostenzuschusses startet am Montag, den 7. November 2022 und ist geöffnet bis Montag, den 21. November 2022. Nachdem die Förderung nach dem First come – First served Prinzip abgewickelt wird, ist es empfehlenswert, die Registrierung möglichst zeitnah durchzuführen.

Der Ablauf der Beantragung gestaltet sich wie folgt:

Quelle: AWS

Nach der Voranmeldung wird Ihnen per E-Mail ein Zeitraum zugewiesen, in dem Sie den Antrag stellen können. Der Zeitraum zwischen der Voranmeldung und der Beantragung könnte möglicherweise kurz sein, daher ist es empfehlenswert, mit der Ermittlung der förderbaren Kosten bereits jetzt zu beginnen.

Quelle: AWS

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als EUR 700.000,00 benötigen eine Feststellung der Energieintensität durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter. Weiterführende Informationen finden Sie im Info-Paket des AWS.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung Ihres Energiekostenzuschusses.