05.07.2024

Gebäudestandard Bronze

Für Sanierungsmaßnahmen, die nach dem Umweltförderungsgesetz gefördert werden, und für Wohnneubauten wurde eine beschleunigte Absetzbarkeit sowie eine beschleunigte Abschreibung (AfA) eingeführt. Diese ist an das Erreichen des „Gebäudestandards Bronze“ gebunden.

Für Wohnneubauten, die zwischen dem 31.12.2023 und 1.1.2027 fertiggestellt werden, beträgt die AfA in den ersten drei Jahren maximal das Dreifache des gesetzlichen Prozentsatzes (1,5 % pro Jahr für Wohngebäude). Dies gilt nur, wenn das Gebäude dem „Gebäudestandard Bronze“ nach dem „klimaaktiv Kriterienkatalog 2020“ des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie entsprechen entspricht.

Klimaaktiv Kriterienkatalog 2020

Dieser basiert auf einer EU-Richtlinie zur Förderung energieeffizienter Neubauten und hochwertiger Sanierungen. Er definiert drei Qualitätsstufen (Gold, Silber, Bronze). Die Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik (ÖGUT GmbH) ist zentrale Anlaufstelle für den Kriterienkatalog.

Gebäudestandard Bronze

Um den Gebäudestandard Bronze zu erreichen, der für die beschleunigte AfA relevant ist, müssen alle „klimaaktiv Basiskriterien“ erfüllt werden. Für Gold und Silber sind zusätzliche Kriterien notwendig. Die Bewertung erfolgt in vier Kategorien: Standort, Energie und Versorgung, Baustoffe und Konstruktion sowie Komfort und Gesundheit. Zu den Muss-Kriterien gehören etwa die Berücksichtigung von Energiebedarf, CO₂-Emissionen und die Verwendung klimaschonender Materialien. Eine detaillierte Beschreibung der Muss-Kriterien ist im „klimaaktiv Kriterienkatalog für Wohnbauten Neubau und Sanierung 2020“ enthalten, der auf der klimaaktiv-Website abrufbar ist.

Nachweis des Gebäudestandards

Zum Nachweis ist ein klimaaktiv-Qualitätskennzeichen (Plakette und Urkunde) erforderlich. Dazu muss das Projekt auf der klimaaktiv-Website registriert und eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt werden. Nach positiver Prüfung wird eine Plakette und Urkunde ausgestellt. Alternativ kann ein eigener Nachweis erbracht werden, der der freien Beweiswürdigung der Abgabenbehörde unterliegt.