Langzeit-Kurzarbeits-Bonus
Seit 11. April können von der Kurzarbeit besonders betroffene Personen den Bonus beantragen
Der Langzeit-Kurzarbeits-Bonus in Höhe von € 500,00 (§ 37e AMSG) ist eine einmalige Unterstützungsleistung für Personen, die pandemiebedingt längere Zeit in Kurzarbeit waren. Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, die zwischen 1. März 2020 und 30. November 2021 mindestens zehn Monate und im Dezember 2021 mindestens einen Tag in Kurzarbeit waren und deren SV-Beitragsgrundlage im Dezember 2021 höchstens € 2.775,00 betrug. Die Beantragung erfolgt nicht über den Betrieb, sondern muss persönlich durch die Arbeitnehmer bei der Buchhaltungsagentur des Bundes erfolgen (keine stellvertretende Antragstellung möglich).
Link zur Beantragung:
Quelle: Presseaussendung des Arbeitsministeriums vom 9. April 2022 und FAQ Langzeit-KUA-Bonus