Mitarbeiterprämie 2025 – Steuerfreie Bonuszahlung
Im Kalenderjahr 2025 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu 1 000 € gewähren.
1. Voraussetzung für Steuerfreiheit
Damit die Mitarbeiterprämie steuerfrei bleibt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
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Zusätzliche Zahlung: Die Prämie muss zusätzlich zum gewöhnlichen Entgelt erfolgen und darf üblicherweise bisher nicht gewährt worden sein.
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Sachlicher betrieblicher Grund: Ausschüttung muss aus einem betriebsbezogenen Anlass erfolgen – auch der berechtigte Mitarbeiterkreis und eine allfällige Differenzierung der Höhe nach muss sachlich begründet sein.
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Keine Kollektivvertragsbindung: Es ist heuer keine besondere Ermächtigung(wie zB Kollektivvertrag) notwendig – die Prämie kann nach eigenem Firmen-Ermessen gewährt werden.
2. Höhe & Kombination mit Gewinnbeteiligung
Die steuerfreie Obergrenze liegt bei 1 000 € pro Arbeitnehmer im Jahr. Gemeinsam mit einer steuerfreien Gewinnbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 Z 35 EStG kann ein Gesamtbetrag von 3 000 € pro Jahr erreicht werden. Wird dieser Betrag überschritten, entsteht eine Pflicht zur Arbeitnehmerveranlagung.
3. Änderungen gegenüber 2024
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2024 erlaubte die Mitarbeiterprämie bis zu 3 000 € steuerfrei, basierend auf kollektivvertraglichen Vorgaben.
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2025 reduziert sich der Freibetrag auf 1 000 €, jedoch entfällt die Voraussetzung eines Kollektivvertrags.
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Sozialversicherungsbefreiung entfällt vollständig – SV, Kommunalsteuer & Lohnnebenkosten sind abzuführen.
4. Gesetzliche Verankerung & Evaluierung
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Die Regel gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2025 und nur für 2025.
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Das Finanzministerium evaluiert die Wirkung der Prämie bis 30. April 2026, um ggf. Anpassungen für 2026 zu prüfen.
Eine Beratung in Anspruch zu nehmen, insbesondere wenn differenzierte Auszahlungen beabsichtigt sind, wird empfohlen. Kontaktieren Sie unseren Arbeits- & Sozialversicherungsrechtexperten um weitere Informationen zu erhalten: GCT-Kontaktformular