Mitarbeiterprämie 2025 – Steuerfreie Bonuszahlung
Für das Kalenderjahr 2025 können Arbeitgeber in Österreich ihren Mitarbeitern erstmals wieder eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu 1 000 € gewähren. Diese Regelung bietet Unternehmen einen flexiblen Spielraum, um Engagement und wirtschaftlichen Erfolg zu honorieren – ganz ohne steuerliche Belastung.
1. Voraussetzung für Steuerfreiheit
Damit die Mitarbeiterprämie steuerfrei bleibt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
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Zusätzliche Zahlung: Die Prämie muss zusätzlich zum gewöhnlichen Entgelt erfolgen und üblicherweise bisher nicht gewährt worden sein.
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Sachlicher betrieblicher Grund: Ausschüttung muss aus einem betriebsbezogenen Anlass erfolgen – etwa bei besonderen Leistungen oder wirtschaftlichem Erfolg.
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Keine Kollektivvertragsbindung: Es ist keine vertragliche Pflicht notwendig – die Prämie kann freiwillig und individuell gewährt werden.
Eine einmalige oder selektive Auszahlung an bestimmte Mitarbeiter ist möglich, solange sachliche Gründe transparent dokumentiert sind.
2. Höhe & Kombination mit Gewinnbeteiligung
Die steuerfreie Obergrenze liegt bei 1 000 € pro Arbeitnehmer im Jahr. Zusätzlich mit einer steuerfreien Gewinnbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 Z 35 EStG kann ein Gesamtbetrag von 3 000 € pro Jahr erreicht werden. Wird dieser Betrag überschritten, entsteht eine Pflicht zur Arbeitnehmerveranlagung.
3. Keine Anrechnung auf Jahressechstel
Im Gegensatz zu früheren Corona- oder Teuerungsprämien wird die neue Mitarbeiterprämie nicht auf das Jahressechstel angerechnet und führt nicht zu einer Kürzung bestehender Entgeltregelungen.
4. Änderungen gegenüber 2024
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2024 erlaubte die Mitarbeiterprämie bis zu 3 000 € steuerfrei, basierend auf kollektivvertraglichen Vorgaben.
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2025 reduziert sich der Freibetrag auf 1 000 €, jedoch entfällt die Voraussetzung eines Kollektivvertrags.
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Sozialversicherungsbefreiung entfällt vollständig – SV, Kommunalsteuer & Lohnnebenkosten sind weiterhin abzuführen.
5. Gesetzliche Verankerung & Evaluierung
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Die Regel wurde im Budgetbegleitgesetz 2025 verankert und gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2025.
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Das Finanzministerium evaluiert die Wirkung der Prämie bis 30. April 2026, um ggf. Anpassungen für 2026 zu prüfen.
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Bis 31. Mai 2026 soll ein Legislativvorschlag zur Fortführung vorliegen.
6. Fazit
Die Mitarbeiterprämie 2025 schafft einen lukrativen Bonus-Spielraum für Unternehmen, um Mitarbeiterentscheidungen wertzuschätzen – bei minimalem bürokratischem Aufwand. Zwar wurde der Freibetrag im Vergleich zu 2024 reduziert, doch die Vereinfachung durch den Wegfall kollektivvertraglicher Voraussetzungen macht die Maßnahme praktikabler. Jedoch gilt es, SV-Kosten zu berücksichtigen und die Zusätzlichkeit sowie sachlicher Anlass ordentlich zu dokumentieren.
Im Hinblick auf die geplante Evaluierung und mögliche Fortführung ab 2026 lohnt es sich, die Entwicklungen im Auge zu behalten.
Eine Beratung in Anspruch zu nehmen, insbesondere wenn differenzierte Auszahlungen beabsichtigt sind, wird empfohlen. Kontaktieren Sie unseren Arbeits- & Sozialversicherungsrechtexperten um weitere Informationen zu erhalten: GCT-Kontaktformular