21.01.2026

Steuerausgleich 2026 für das Jahr 2025

Haben Sie den Steuerausgleich 2026 für das Jahr 2025 bereits durchgeführt?

Durch den Steuerausgleich, auch als Arbeitnehmerveranlagung (ANV) bekannt, können Ausgaben, welche für die berufliche Tätigkeit selbst getragen wurden (Fachliteratur, Arbeitsmittel etc.), von der Steuer abgesetzt und dadurch die zu viel gezahlte Steuer zurückgeholt werden. Sobald der Lohnzettel dort eingelangt ist, lässt sich der Steuerausgleich bis zu fünf Jahre rückwirkend beantragen.

Ab wann kann der Steuerausgleich 2026 für das Jahr 2025 durchgeführt werden?

Die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2025 kann ab März 2026 durchgeführt werden, sobald die Lohnzettel (L16) von den Arbeitgebern beim Finanzamt eingelangt sind.

Die Fristen unterscheiden sich je nach Art der Veranlagung:

  • Pflichtveranlagung:
    • bis 30. April 2026 (Papierform)
    • bis 30. Juni 2026 (elektronisch über FinanzOnline)
  • Freiwillige Arbeitnehmerveranlagung:
    • Bis zu fünf Jahre rückwirkend, also bis spätestens 31. Dezember 2030.

Die Einreichung kann entweder online über FinanzOnline oder in Papierform beim zuständigen Finanzamt erfolgen: https://finanzonline.bmf.gv.at/

Gibt es Neuheiten beim Steuerausgleich 2026 für das Jahr 2025?

Ab Jänner 2026 treten neue Regelungen für den Lohnsteuerausgleich in Kraft, die bei der Veranlagung für das Jahr 2025 berücksichtigt werden können:

  • Familienbonus Plus: Pro Kind unter 18 Jahren beträgt der Bonus bis zu 2.000 Euro jährlich, für Kinder über 18 Jahre bis zu 700 Euro.
  • Kindermehrbetrag: Negativsteuer-Anspruch für geringverdienende Eltern, wenn nach Abzug des Familienbonus Plus eine Steuerlast unter einem bestimmten Betrag bleibt (z. B. bis zu ca. 550 € pro Kind).
  • Mehrkindzuschlag: Zuschlag ab dem dritten Kind, dessen Höhe jährlich angepasst wird.
  • Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag: werden jährlich wertangepasst.
  • Verkehrsabsetzbetrag: wird ebenfalls jährlich angepasst und kann in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Wie lange dauert es in der Regel bis das Geld nach Einreichung des Steuerausgleichs auf das Konto überwiesen wird?

In der Regel dauert es zwischen zwei und acht Wochen, bis das Geld nach Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung auf dem Konto einlangt.

Die Bearbeitungszeit hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Elektronische Einreichung (FinanzOnline): Meist schneller, oft innerhalb von zwei bis vier Wochen.
  • Papierform: Kann länger dauern, in der Regel vier bis acht Wochen.
  • Prüfung durch das Finanzamt: Falls zusätzliche Unterlagen erforderlich sind oder Unklarheiten bestehen, kann die Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Sobald die Arbeitnehmerveranlagung bearbeitet wurde, erhält man den Steuerbescheid, und das Geld wird innerhalb weniger Tage auf das angegebene Konto überwiesen.

Benötigen Sie Hilfe bei Ihrem Steuerausgleich 2026 für das Jahr 2025?

Falls Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung Hilfe benötigen oder weitere Fragen zu steuerlichen Angelegenheiten haben, kontaktieren Sie uns gerne: