03.02.2026

Fristen-Frühling: Welche steuerlichen Deadlines Unternehmer im ersten Quartal beachten müssen

Welche steuerlichen Deadlines sollten Unternehmer berücksichtigen?

Der Jahresbeginn ist für Unternehmer in Österreich eine besonders wichtige Phase. Im ersten Quartal werden zahlreiche steuerliche Meldungen, Zahlungen und organisatorische Entscheidungen fällig. Wer Fristen versäumt, riskiert nicht nur Säumniszuschläge, sondern auch unnötige Rückfragen durch das Finanzamt oder der Sozialversicherung.
Ein strukturierter Überblick über die wichtigsten Deadlines hilft, entspannt und gut vorbereitet ins neue Jahr zu starten.

Warum das erste Quartal steuerlich besonders wichtig ist

Viele steuerliche Verpflichtungen ergeben sich direkt aus dem Jahreswechsel. Dazu zählen laufende Abgaben, Jahresmeldungen sowie Wahlrechte, die nur zu Beginn des Jahres ausgeübt werden können. Gerade im Frühjahr zeigt sich, ob Buchhaltung, Lohnverrechnung und Steuerplanung sauber aufgesetzt sind.

Eine frühzeitige Planung spart Zeit, Geld und Nerven – und schafft Klarheit für unternehmerische Entscheidungen im restlichen Jahr.

Umsatzsteuer: Laufende Meldungen und Fristen beachten

Unternehmer müssen ihre Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) regelmäßig einreichen. Ob monatlich oder quartalsweise gemeldet wird, hängt vom Vorjahresumsatz ab.

Typische Fristen im ersten Quartal:

  • Abgabe der UVA samt Zahlung jeweils bis zum 15. des zweitfolgenden Monats

  • Bei monatlicher UVA: laufende Meldungen für Jänner und Februar

  • Bei quartalsweiser UVA: erste Voranmeldung für das 1. Quartal

Wichtig ist, dass Zahlung und Meldung fristgerecht erfolgen, da sonst Säumniszuschläge anfallen können.

Lohnverrechnung & Sozialversicherung: Diese Termine sind fix

Auch im Bereich Payroll und Lohnverrechnung bringt das erste Quartal zahlreiche Pflichten mit sich:

  • Monatliche Meldung der Lohnabgaben (Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge)

  • Übermittlung der Beitragsnachweise an die ÖGK

  • Kontrolle der Jahreswechsel-Parameter in der Lohnverrechnung

  • Prüfung von Sonderzahlungen und kollektivvertraglichen Anpassungen

Fehler in der Lohnverrechnung wirken sich oft über Monate aus – daher ist ein korrekter Start ins Jahr besonders wichtig.

Einkommen- und Körperschaftsteuer: Vorauszahlungen prüfen

Zu Jahresbeginn setzt das Finanzamt die Steuervorauszahlungen für Einkommen- oder Körperschaftsteuer fest. Diese basieren meist auf vergangenen Ergebnissen und berücksichtigen aktuelle Entwicklungen oft nicht automatisch.

Unternehmer sollten daher prüfen:

  • Entspricht die Vorauszahlung der aktuellen Ertragslage?

  • Sind Umsatzrückgänge oder Investitionen geplant?

  • Ist ein Antrag auf Herabsetzung sinnvoll?

Ein rechtzeitig gestellter Antrag kann die Liquidität deutlich verbessern.

Jahresmeldungen und Kontrollpflichten

Im ersten Quartal sind außerdem verschiedene Jahresmeldungen vorzubereiten oder zu überprüfen, etwa:

  • Zusammenfassende Meldungen

  • Kontrollmeldungen zur Umsatzsteuer

  • Überprüfung von offenen Forderungen und Verbindlichkeiten

  • Abstimmung der Buchhaltung mit Bank und Kassa

Diese Arbeiten bilden die Grundlage für den späteren Jahresabschluss und sollten nicht unterschätzt werden.

Wahlrechte zu Jahresbeginn richtig nutzen

Einige steuerliche Optionen können nur zu Beginn des Jahres ausgeübt oder geändert werden, zum Beispiel:

  • Wechsel zwischen Soll- und Ist-Besteuerung

  • Entscheidung über den Voranmeldungszeitraum bei der Umsatzsteuer

  • Rückkehr in die Kleinunternehmerregelung

Wer diese Wahlrechte übersieht, ist oft für ein ganzes Jahr gebunden.

Fazit: Früh planen, Fehler vermeiden

Der Fristen-Frühling entscheidet oft darüber, wie reibungslos das gesamte Geschäftsjahr verläuft. Unternehmer, die ihre steuerlichen Deadlines im ersten Quartal im Griff haben, schaffen eine stabile Basis für Wachstum, Investitionen und Planungssicherheit.

Eine professionelle Begleitung durch Steuer-, HR- und Payroll-Experten sorgt dafür, dass keine Frist übersehen wird und alle Pflichten effizient erledigt werden – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Gerne sind wir für Sie da. Verlieren Sie keine Zeit und vereinbaren Sie noch heute einen Ersttermin mit uns, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können und keine steuerlichen Deadlines mehr versäumen: