Steuerreform 2025 in Österreich: Änderungen im Überblick
Steuerreform 2025 in Österreich – Alle wichtigen Änderungen im Überblick
Die Steuerreform 2025 in Österreich bringt zahlreiche Neuerungen für Unternehmen, Arbeitnehmer und Investoren. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025), das am 1. Juli 2025 in Kraft getreten ist, wurden zentrale steuerliche Regelungen angepasst. Einige Bestimmungen gelten bereits jetzt, andere folgen in den kommenden Jahren.
Wichtige Eckpunkte der Steuerreform 2025
1. Erhöhung der Basispauschalierung
- Ab 2025: Umsatzgrenze bei 320.000 Euro, pauschale Betriebsausgabenpauschale von 13,5 %
- Ab 2026: Umsatzgrenze bei 420.000 Euro, Pauschale von 15 %
Damit profitieren vor allem Kleinunternehmer und Selbstständige von vereinfachten Abrechnungen und steuerlichen Vorteilen.
2. Gewinnfreibetrag
- Ab 1. Januar 2027: Grundfreibetrag von 15 % bis 50.000 Euro (statt bisher 33.000 Euro)
- Diese Maßnahme steht jedoch unter Budgetvorbehalt.
3. Spitzensteuersatz bleibt bestehen
- Der Höchststeuersatz von 55 % für besonders hohe Einkommen wird bis 2029 verlängert.
4. Kalte Progression
- Ein Drittel der automatischen Inflationsanpassung beim Einkommensteuertarif wird ausgesetzt.
- Ziel: Eindämmung der kalten Progression.
5. Steuerliche Begünstigungen für Arbeitnehmer
- Ab 2027 sollen Überstunden und Zuschläge steuerlich entlastet werden.
6. Grunderwerbsteuer bei Share Deals
- Verschärfung gilt für Erwerbsvorgänge, deren Steuerschuld nach dem 30. Juni 2025 entsteht.
7. Digitalisierung und Entbürokratisierung
- Geplante Digitalisierung der Lohnverrechnung und vereinfachte Arbeitnehmerveranlagung.
Was bedeutet die Steuerreform 2025 für Unternehmen?
Unternehmen können künftig stärker von vereinfachten Pauschalierungen und klareren steuerlichen Regelungen profitieren. Für Investoren und Immobilienkäufer ist insbesondere die neue Regelung bei Share Deals von Bedeutung.
Fazit
Die Steuerreform 2025 in Österreich bringt deutliche Veränderungen im Steuerrecht mit sich. Während einige Maßnahmen sofort gelten, werden weitere Anpassungen in den kommenden Jahren wirksam. Ziel der Reform ist es, Bürokratie abzubauen, Steuergerechtigkeit zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
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