29.06.2022

Teuerungs-Entlastungspaket

Unter folgendem Link finden Sie die Eckpunkte des im Gesetzgebungsprozess befindlichen Entlastungspakets:

https://news.wko.at/news/oesterreich/teuerungen-das-bringt-das-entlastungspaket.html

Geplant sind etwa die vorgezogene Erhöhung des Familienbonus mit 1.1.2022, die Verschiebung der CO2-Bepreisung auf Oktober 2022, die Möglichkeit der Gewährung einer abgabenfreien Teuerungsprämie an MitarbeiterInnen sowie die Senkung von Lohnnebenkosten mit 1.1.2023.

Arbeitgeber sollen eine „Teuerungsprämie“ sowohl 2022 als auch 2023 bis jeweils € 2.000,– steuerfrei, SV-frei und frei von Lohnnebenkosten (DB, DZ, KommSt) gewähren können, wenn es sich um zusätzliche Zahlungen handelt. Durch Kollektivvertrag könnte die Begünstigung auf weitere € 1.000,– ausgedehnt werden. Allerdings besteht eine gemeinsame abgabenrechtliche Höchstgrenze in Höhe von € 3.000,– im Zusammenhang mit Mitarbeitergewinnbeteiligungen.

Für weitere Beratungen dazu stehen wir jederzeit zur Verfügung.