Wann zählt Weiterbildung zur Arbeitszeit?
Mit der Gesetzesnovelle wirksam ab 28.3.2024 (BGBl I 11/2024) wurde geregelt, unter welchen Umständen Weiterbildungen als Arbeitszeit zählen und die Kosten vom Arbeitgeber zu tragen sind. Die neue Gesetzesbestimmung wird auf unterschiedliche Weise interpretiert, insbesondere auch dazu, inwiefern nun noch ein Ausbildungskostenrückersatz vereinbart werden kann.
Unter folgendem Link finden Sie die aktuelle Meinung des BMAW (Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft):
https://www.bmaw.gv.at/dam/bmdwgvat/Fotos-und-Anlagen/Themen/Arbeit/Arbeitsrecht/%C2%A7-11b-AVRAG.pdf