Welche Steuern müssen Kleinunternehmer zahlen?
Welche Steuern müssen Kleinunternehmer in Österreich zahlen? – Einfach erklärt
Viele Gründer starten als Kleinunternehmer in die Selbstständigkeit, um mit geringem Risiko zu beginnen. Doch schnell stellt sich die Frage:
Welche Steuern muss ich als Kleinunternehmer eigentlich zahlen und welche Aspekte muss ich dabei berücksichtigen?
Dieser Artikel erklärt übersichtlich, welche steuerlichen Pflichten auf Kleinunternehmer in Österreich zukommen, wann Umsatzsteuer anfällt, welche Abgaben anfallen – und wie Sie durch gute Planung Steuern sparen können.
Was gilt in Österreich als Kleinunternehmer?
Nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG gilt in Österreich als Kleinunternehmer, wer im vergangenen Kalenderjahr einen Umsatz von höchstens 35.000 € (netto) erzielt hat. Ab dem 01.01.2025 liegt die Kleinunternehmergrenze bei 55.000 € (netto).
Diese Grenze gilt für alle Umsätze zusammen – unabhängig davon, ob es sich um Produkte, Dienstleistungen oder digitale Leistungen handelt.
Wichtige Punkte zur Kleinunternehmerregelung:
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Keine Umsatzsteuer wird verrechnet (Umsatzsteuerbefreiung)
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Kein Vorsteuerabzug möglich
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Pflicht zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bleibt bestehen
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Überschreiten der Umsatzgrenze führt automatisch zur Umsatzsteuerpflicht im Folgejahr
Tipp: Wer knapp unter der Grenze liegt, sollte prüfen, ob eine freiwillige Umsatzsteuerpflicht (Option zur Regelbesteuerung) steuerlich vorteilhaft ist – etwa bei hohen Investitionen mit Vorsteuerabzug.
Welche Steuern müssen Kleinunternehmer zahlen?
Auch wenn Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit sind, fallen andere Steuern und Abgaben an.
Hier ein Überblick über die wichtigsten:
1. Einkommensteuer
Kleinunternehmer müssen ihre betrieblichen Einkünfte in der Einkommensteuererklärung angeben.
Diese ergibt sich aus:
Einnahmen – Ausgaben = Gewinn
Je nach Höhe des Gewinns gilt der progressive Einkommensteuertarif:
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Bis € 13.308 → steuerfrei (Grundfreibetrag)
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€ 13.309 – € 21.617 → 20 %
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€ 21.618 – € 35.836 → 30 %
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€ 35.837 – € 69.166 → 40 %
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€ 69.167 – € 103.072 → 48 %
- € 103.073 – € 1.000.000 → 50 %
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Darüber hinaus: 55 %
Tipp: Mit einer Planungsrechnung oder Einnahmen-Ausgaben-Prognose können Sie Ihre Steuerlast frühzeitig abschätzen und rechtzeitig Rücklagen bilden.
2. Sozialversicherungsbeiträge (SVS)
Kleinunternehmer, die selbstständig tätig sind, müssen sich bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) versichern.
Die Beiträge beinhalten:
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Krankenversicherung
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Pensionsversicherung
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Unfallversicherung
Mindestbeiträge (2025, gerundet):
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Krankenversicherung: ca. € 37/Monat
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Pensionsversicherung: ca. € 105/Monat
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Unfallversicherung: ca. € 10/Monat
Gesamt: ca. € 150 pro Monat bei geringen Einkünften.
Steigt der Gewinn, steigen auch die Beiträge anteilig.
3. Kommunalsteuer (nur bei Dienstnehmern)
Wenn ein Kleinunternehmer Mitarbeiter beschäftigt, muss er Kommunalsteuer an die Gemeinde zahlen.
Diese beträgt 3 % der Bruttolohnsumme.
Bei Ein-Personen-Unternehmen (EPU) fällt sie nicht an.
4. Umsatzsteuer (bei Überschreiten der Grenze)
Solange der Jahresumsatz unter 55.000 € liegt, entfällt die Umsatzsteuerpflicht.
Wird diese Grenze jedoch überschritten, gilt ab dem Folgejahr Umsatzsteuerpflicht.
Beispiel:
Wenn Sie 2025 einen Umsatz von 60.000 € erzielen, müssen Sie ab 1.1.2026 Umsatzsteuer verrechnen und monatlich oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
Pflichten und Fristen für Kleinunternehmer
Auch Kleinunternehmer haben bestimmte Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten:
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Einnahmen-Ausgaben-Rechnung jährlich erstellen
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Einkommensteuererklärung (Formular E1) abgeben
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Sozialversicherungsbeiträge laufend zahlen
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ggf. Umsatzsteuervoranmeldungen bei Überschreiten der Grenze
Tipp: Eine gute Buchhaltungssoftware wie die BMD – Business Software oder digitale Steuerberatung erleichtert diese Pflichten erheblich und spart Zeit.
Wie Kleinunternehmer Steuern sparen können
Auch ohne große Umsätze gibt es Möglichkeiten, Steuern zu optimieren:
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Nutzung des Grundfreibetrags bis € 33.000 Gewinn (15 % Gewinnfreibetrag)
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Investitionen vor Jahresende planen (z. B. Laptop, Arbeitsmittel)
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Fortbildungskosten, Fachliteratur und Reisekosten absetzen
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Pauschalierungen prüfen (z. B. Basispauschalierung für bestimmte Branchen)
Ein Steuerberater kann prüfen, welche Absetzmöglichkeiten individuell am sinnvollsten sind. Gerne sind wir hierbei für Sie da.
Fazit – Welche Steuern Kleinunternehmer wirklich zahlen müssen
Als Kleinunternehmer in Österreich profitieren Sie von einfachen Regeln und weniger Bürokratie, tragen aber trotzdem Verantwortung für Einkommensteuer, SVS-Beiträge und Pflichten zur Aufzeichnung.
Mit guter Planung behalten Sie Ihre Finanzen im Griff und vermeiden Nachzahlungen.
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