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Steuernews
Bleiben Sie stets informiert über die neuesten Entwicklungen im Bereich der Steuerberatung. Erfahren Sie, wie sich Gesetzesänderungen auf Ihre Steuersituation auswirken und erhalten Sie wertvolle Tipps zur Optimierung Ihrer Steuererklärung.
Bürgschaftszahlungen eines nichtselbständigen Gesellschafter-Geschäftsführers
Das Bundesfinanzgericht entschied, dass Zahlungen eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers aufgrund einer in Anspruch genommenen Haftung für Schulden der GmbH weder außergewöhnliche Belastungen noch Werbungskosten sind.
USt-Option bei Gebäude-Vermietung
Laut Finanzministerium bleibt bei jeder Art der Gesamtrechtsnachfolge das ursprüngliche Mietverhältnis bestehen. Es erfolgt kein Wechsel auf Mieter- oder Vermieterseite.
Steuerfreiheit für Corona-Zuschüsse
Mit dem Beschluss des 3. Corona-Gesetzes wurde klargestellt, dass Zuschüsse im Rahmen der Bewältigung der Corona-Krise einkommensteuerfrei sind.
Corona-Zulagen und -Bonuszahlungen bis € 3.000 steuerfrei
Werden Mitarbeiter, die in der derzeitigen Corona-Krisensituation Außergewöhnliches leisten, vom Arbeitgeber extra entlohnt, dann sollen diese Bonuszahlungen und Zulagen bis zu einem Betrag von € 3.000 steuerfrei gestellt werden.
Corona Hilfs-Fonds – Antrag für Garantien und Fixkostenzuschuss stellen!
Einen Teil des Hilfspakets zur Bewältigung der Corona-Krise bilden die Maßnahmen aus dem (€ 15 Milliarden umfassenden) Corona Hilfs-Fonds.
Corona und Pendlerpauschale
Auch in Zeiten von Corona-bedingten Einschränkungen behalten Pendler weiterhin den vollen Anspruch auf das Pendlerpauschale, selbst wenn sie die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – etwa wegen Telearbeit oder Dienstverhinderung - weniger häufig zurücklegen.
Steuerliche Erleichterungen im Zusammenhang mit Corona
Neben den Bereichen Soforthilfe, Härtefallfonds, Corona Hilfs-Fonds, Kreditgarantien und Haftungen beinhaltet das Hilfspaket der Bundesregierung auch Steuerstundungen und Ratenzahlungen von zu entrichtenden Abgaben sowie die Herabsetzung der Steuervorauszahlungen für das Jahr 2020.
Hälftesteuersatz für die Betriebsveräußerung für (pensionierte) Ärzte
Mit dem 3. Corona-Gesetz wurde sichergestellt, dass Ärzte, die nach Vollendung des 60. Lebensjahres ihre Praxis veräußert oder aufgegeben haben und dabei von der begünstigten Besteuerung mit dem halben Durchschnittssteuersatz Gebrauch gemacht haben, bei Wiederaufnahme der ärztlichen Tätigkeit während der Corona-Pandemie (im Jahr 2020) diesen begünstigten Hälftesteuersatz behalten können.
Aktuelles zum Corona-Kurzarbeits-Modell
Corona-Kurzarbeit ermöglicht die vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit (bis auf 10 Prozent im Durchschnitt über den Gesamtzeitraum) und des Arbeitsentgelts aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten.
Umwandlung einer GmbH – Alternative in Corona-Zeiten?
Die Wahl der Rechtsform wird vor allem von den persönlichen Interessen der Unternehmer, den rechtlichen Rahmenbedingungen (Haftungsbeschränkungen) und den betriebswirtschaftlichen Anforderungen beeinflusst. Verändern sich diese, kann in manchen Fällen eine Änderung der Rechtsform sinnvoll sein.