2022 wurde festgelegt, dass es bei der Vermietung von Grundstücken durch Unternehmer, die im Inland weder ihr Unternehmen betreiben noch eine Betriebsstätte haben, an andere Unternehmer ab 20.7.2022 nicht zum Übergang der Steuerschuld kommt. Nun informiert das Finanzministerium (BMF) über die notwendigen Übergangsbestimmungen. Der EuGH judizierte im Jahr 2021, dass bei der umsatzsteuerpflichtigen Vermietung einer in Österreich gelegenen Geschäfts-Immobilie durch einen ausländischen Unternehmer das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden ist, wenn die vermietete
Die steuerliche Beurteilung, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, ist oft nicht einfach, da die Rechtsprechung keine starren Objektgrenzen innerhalb bestimmter Zeiträume vorgibt. Deshalb ist eine genaue steuerliche Analyse notwendig. Bei wiederholten Grundstücksan- und -verkäufen ist zu untersuchen, ob diese Tätigkeit noch im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung als Verwertung von Privatvermögen oder bereits im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit eines Grundstückshändlers als Veräußerung von Betriebsvermögen erfolgt. Wird ein Grundstück des Privatvermögens verkauft,
Das Bundesfinanzgericht hat die Ansicht der Finanzverwaltung, dass die Hauptwohnsitzbefreiung nur bis zu 1.000 m² Grundstücksfläche zur Anwendung kommt, bestätigt. Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von privaten Grundstücken erfolgt durch die Immobilienertragsteuer (Immo-ESt), wobei nicht der reguläre Einkommensteuertarif, sondern ein Sondersteuersatz von 30% zur Anwendung gelangt. Es gibt aber auch Steuerbefreiungen. Unter anderem ist die Veräußerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden steuerfrei, wenn es sich
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied kürzlich zu einem Gutachten, dass die Nutzungsdauer eines Gebäudes aus dem Bauzustand abzuleiten ist, der sich aus dem Mauerwerk bzw. den konstruktiven haltbaren Bauteilen ergibt. Aus ertragsteuerlicher Sicht sind bei Gebäuden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben (Absetzung für Abnutzung, kurz AfA). Die Höhe der Abschreibung von Gebäuden ist – abhängig von der Zugehörigkeit zum Betriebs- oder Privatvermögen – gesetzlich verankert.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat festgestellt, dass Zahlungen an den Reparaturfonds noch keine Werbungskosten darstellen. Erst der Abfluss aus dem Reparaturfonds kann als Werbungskosten angesetzt werden. Nach dem Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) haben die Wohnungseigentümer eine angemessene Rücklage (Reparaturfonds) zur Vorsorge für künftige Aufwendungen zu bilden. Die von den Wohnungseigentümern zu leistenden Beiträge zur Rücklage umfassen insbesondere Zahlungen für (geplante) Erhaltungsarbeiten und Verbesserungsarbeiten. Dabei kann es sich auch um Instandsetzungsaufwand oder
Bei der Vermietung von Wohnungen können Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder auch gar keine steuerlich relevante Einkunftsquelle vorliegen. Bei der Unterscheidung zwischen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Einkünften aus Gewerbebetrieb kommt es darauf an, ob sich die Tätigkeit des Vermieters auf die bloße Überlassung des Bestandgegenstandes beschränkt. Für die Annahme eines Gewerbebetriebes sind neben der Überlassung des Bestandobjektes zusätzliche Leistungen, die für einen Gewerbebetrieb typisch
Die Übertragung einer Immobilie von einem Gesellschafter auf eine GmbH kann zu einer hohen Steuerbelastung führen, weil die Übertragung aus dem Privatvermögen zu einer Veräußerung zum Verkehrswert führt. Durch diese Übertragung der Liegenschaft und die damit einhergehende Aufdeckung der stillen Reserven wird Immobilienertragsteuer ausgelöst. Abhängig vom Zeitpunkt der Anschaffung der Immobilie beträgt diese bei Altvermögen 4,2 % oder 18 % des Veräußerungserlöses, bei Neuvermögen 30 % des Veräußerungsgewinns. Dies kann
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied, dass bei einer Wohnung, die bloß für wenige Wochen oder gar Tage überlassen wird, nicht von einem Aufenthalt auf Dauer die Rede sein kann. Darin unterscheidet sich der Begriff „Wohnzweck“ von jenem der „Beherbergung“. Der VwGH hat in einer kürzlich ergangenen Entscheidung festgestellt, dass im Falle einer Leistungserbringung von einer Wohnungseigentümergemeinschaft an die Wohnungseigentümer für den anzuwendenden Umsatzsteuersatz zu unterscheiden ist, ob die gegenüber den Wohnungseigentümern