Neues Bau- und Wohnpaket

Neues Bau- und Wohnpaket

Der Nationalrat hat große Teile des von der Regierung vorgestellten Bau- und Wohnpakets beschlossen. Ziel des Pakets ist eine Förderung des Wohnbaus und eine Erhöhung der Eigentumsquote. Ausweitung der beschleunigten Absetzung für Abnutzung (AfA) Die Möglichkeit einer beschleunigten Abschreibung für Gebäude, wonach im ersten Jahr die dreifache und im zweiten Jahr die doppelte AfA angesetzt werden kann, wird befristet ausgeweitet. Für Wohngebäude, die zwischen 31.12.2023 und 1.1.2027 fertiggestellt werden, kann

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Infrastrukturbeitrag als Gegenleistung für den Grundstückserwerb

Infrastrukturbeitrag als Gegenleistung für den Grundstückserwerb

Verpflichten sich Grundstückserwerber gegenüber einer Gemeinde oder Gemeindeverbänden, einen Infrastrukturbeitrag (Nutzungsentgelt) zu leisten, um Kosten für vorzunehmende Erschließung bzw. Infrastrukturherstellung abzugelten, kann dies zu einer erhöhten Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage führen. Neben der finanziellen Belastung aus dem Infrastrukturbeitrag ist auch eine höhere Grunderwerbsteuer abzuführen. Ein Steuerpflichtiger erwarb im Jahr 2019 zwei als Betriebsgebiet gewidmete Grundstücke (Gewerbepark). Für die Entwicklung und Erschließung des Gewerbeparks (z.B. Bau von Straßen) war ein Gemeindeverband zuständig. Mit dem

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ImmoESt: Wohnrecht und Ratenzahlung

ImmoESt: Wohnrecht und Ratenzahlung

Aufgrund steigender Schwierigkeiten bei der Finanzierung von Liegenschaftsvermögen haben sich in den vergangenen Jahren atypische Vertragsgestaltungen etabliert. Diese bringen zum Teil steuerliche Besonderheiten mit sich. Wohnrecht Das Wohnrecht ist als Nutzungsrecht zu qualifizieren, welches eine Person zum Gebrauch eines Gebäudes/einer Wohnung berechtigt, obwohl sie nicht Eigentümer ist. Ein Wohnrecht kann auch gegenüber einem neuen Eigentümer (bei Weiterverkauf) durchgesetzt werden, sofern es notariell im Grundbuch eingetragen wurde, es kann jedoch weder

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Unternehmerische Vermietung von Grundstücken durch Körperschaften öffentlichen Rechts

Unternehmerische Vermietung von Grundstücken durch Körperschaften öffentlichen Rechts

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte über unternehmerische Vermietung von Grundstücken durch Körperschaften öffentlichen Rechts (KÖR) zu entscheiden. Die betroffene Gemeinde errichtete eine Sport- und Freizeitanlage und vermietete diese an einen Sportverein. Die Gemeinde tritt dabei als Körperschaft öffentlichen Rechts auf. Bei Ermittlung des Mietentgelts wurden Eigenleistungen der Vereinsmitglieder, bestimmte Betriebskosten sowie eine rechnerische Komponente zur Absetzung für Abnutzung (AfA) berücksichtigt. Das Finanzamt qualifizierte diesen Vorgang als nicht umsatzsteuerpflichtig, da das nach

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Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen ab 2024

Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen ab 2024

Insbesondere für Privatpersonen wird der Erwerb von Photovoltaikmodulen 2024 günstiger werden, womit der Ausbau erneuerbarer Energien weiter gefördert wird. Derzeit liegt der Umsatzsteuersatz für die Lieferung von Photovoltaikanlagen bei 20%. Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes können im Regelfall die verrechnete Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen, nicht umsatzsteuerpflichtige Körperschaften sowie nicht unternehmerisch tätige Privatpersonen müssen die Umsatzsteuer jedoch zur Gänze tragen. 2024 wird der Umsatzsteuersatz für die Lieferung von Photovoltaikmodulen unter

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Zurechnung von Einkünften bei Zuwendungsfruchtgenuss

Zurechnung von Einkünften bei Zuwendungsfruchtgenuss

Wird beim Zuwendungsfruchtgenuss die Immobilie vor Einräumen des Fruchtgenusses unbefristet vermietet, sind die Mieteinkünfte beim Eigentümer zu besteuern. Wird die Immobilie erst danach – auf Risiko und Initiative des Fruchtgenussberechtigten – vermietet, sind die Einkünfte diesem zuzurechnen. Häufig wird innerhalb der Familie ein Fruchtgenussrecht an Liegenschaften eingeräumt. Das zivilrechtliche Eigentum der Liegenschaft verbleibt dabei in der Regel beim Eigentümer, der Inhaber des Fruchtgenussrechts darf die Sache aber ohne Einschränkung benutzen

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Aufteilung des Kaufpreises beim Verkauf mehrerer Grundstücke

Aufteilung des Kaufpreises beim Verkauf mehrerer Grundstücke

Werden mehrere Grundstücke gleichzeitig an denselben Erwerber veräußert, hat die Aufteilung des Veräußerungserlöses großen Einfluss auf die steuerlichen Auswirkungen. Die vereinbarte Aufteilung des Kaufpreises kann zudem durch Behörden und Gerichte abgeändert werden. Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte sich kürzlich mit einer solchen Aufteilung beim gleichzeitigen Verkauf mehrerer land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke und ihrer Zulässigkeit zu beschäftigen. Der Beschwerdeführer verkaufte mehrere land- und forstwirtschaftliche Grundstücke samt den Bauflächen und Gebäuden im

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Widmung in Bauland stellt keine Umwidmung dar

Widmung in Bauland stellt keine Umwidmung dar

Die Widmung einer Liegenschaft als Aufschließungszone stellt keine Umwidmung dar, wenn eine Bebauung raumordnungsrechtlich nicht möglich ist. Erst die Freigabe zur Bebauung ist als Umwidmung zu qualifizieren. Wenn Grundstücke Altvermögen darstellen (das heißt, am 31.3.2012 nicht mehr steuerverfangen sind), können im Rahmen der privaten Grundstücksveräußerung sowie bei Verkauf von Grund und Boden des Betriebsvermögens von natürlichen Personen, wenn der Gewinn des Betriebes mittels Einnahmen-/Ausgabenrechnung oder Bilanzierung wurde, einem Verkaufserlös pauschale

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