Österreichische Arbeitgeber können künftig mit ihren deutschen Grenzgänger-Dienstnehmern Homeoffice-Vereinbarungen treffen, ohne deren Status als Grenzgänger zu gefährden. Das Doppelbesteuerungsabkommen wurde dazu mit Wirkung vom 1.1.2024 angepasst. Ein Grenzgänger ist eine Person, die ihren Wohnsitz in Grenznähe hat und täglich von ihrem Arbeitsort an ihren Wohnsitz zurückkehrt. Gastarbeiter, die während der Arbeitswoche regelmäßig auch nachts im Ausland verbleiben, und Wochenendpendler, die überhaupt nur an den arbeitsfreien Tagen in den Wohnsitzstaat zurückkehren,
Um die hohe Inflation abzumildern, werden auch 2024 die Progressionsstufen sowie bestimmte Freibeträge in Abhängigkeit von der Inflationsrate angehoben. Seit 2023 wird der progressive Einkommensteuertarif an die Inflationsentwicklung angepasst. Dies ist insbesondere in Zeiten höherer Inflation wichtig, da ohne diese Anpassung allein durch die Lohn- und Preissteigerungen der relative Steueranteil für jeden Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen ansteigen würde, ohne dass dieser erhöhten Steuerlast ein realer Anstieg der Kauf- und Wirtschaftskraft entgegen
Mit der neuesten Novelle zum Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) wurden diverse Verbesserungen umgesetzt, wie etwa die umfassende Zusammenarbeit zwischen den Behörden oder die Möglichkeit, bei berechtigtem Interesse einen Auszug aus dem Register abzurufen. Umsetzung von Sanktionen Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer wird zur zentralen Plattform für den automatisationsunterstützten Abgleich von Sanktionslisten – etwa mit dem Firmenbuch oder dem Vereinsregister – ausgebaut. So können Verdachtsfälle im Bereich der Eigentümer oder der
Auch in Österreich häufen sich Katastrophenschäden in Form von Hochwasser und Erdrutschungen. Betroffene können steuerliche Erleichterungen geltend machen und damit eine finanzielle Notlage abfedern. Die folgende Aufstellung soll einen Überblick über diesbezügliche Information des Finanzministeriums verschaffen. Verlängerung von Fristen Abgabepflichtige, die von einer Naturkatastrophe unmittelbar betroffen sind, können einen Antrag auf Verlängerung der Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung, einen Antrag auf Verlängerung einer Beschwerdefrist oder einen Antrag auf Wiedereinsetzung in
2024 bringt grundlegende Erweiterungen der Spendenabsetzbarkeit und Neuerungen zur Gemeinnützigkeit. Ab 1.1.2024 soll es für alle gemeinnützigen Rechtsträger die Möglichkeit geben, die steuerliche Spendenabsetzbarkeit zu erlangen. Die Spendenabsetzbarkeit soll nicht mehr nur auf mildtätige Zwecke oder Forschungszwecke beschränkt werden, sondern künftig auch bisher nicht spendenbegünstigte gemeinnützige Zwecke wie Bildung (Elementarpädagogik, Schulbildung, Berufsaus- und -fortbildung sowie Erwachsenenbildung), Sport, Tierschutz, Menschenrechte und Demokratieentwicklung umfassen. Zudem sollen auch alle gemeinnützigen Kultureinrichtungen die Spendenabsetzbarkeit
Rund um das Thema „Vereinbarkeit von Beruf/Familie“ stehen gesetzliche Änderungen an. Im Artikel erfahren Sie, welche Änderungen für Sie relevant sein könnten.
Eine Vorschaurechnung ist betriebswirtschaftlich sinnvoll und kann dafür genützt werden, das steuerliche Ergebnis zu optimieren. Die folgenden Tipps sollen Unternehmern bei der Optimierung ihres steuerlichen Gewinns als Entscheidungshilfe dienen.
Die Abgrenzung entgeltlicher von unentgeltlichen Geschäften ist im Ertragsteuerrecht in vielfacher Hinsicht von Bedeutung. Eine unentgeltliche Vermögensübertragung (Schenkung) ist aufgrund der fehlenden Gegenleistung steuerfrei, eine entgeltliche Vermögensübertragung steuerpflichtig. Wird im Zuge der Schenkung eine wirtschaftlich untergeordnete Gegenleistung (z.B. Ausgleichszahlung) erbracht, so ist diese Vermögensübertragung als gemischte Schenkung zu qualifizieren. Auch eine solche gemischte Schenkung kann als unentgeltlich angesehen werden, soweit insgesamt Zuwendungsabsicht besteht und der Schenkungscharakter des Geschäfts überwiegt. Früher