Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass auch Verluste aus einer Grundstücksveräußerung, die
sich aufgrund einer teilweisen Rücküberweisung des Veräußerungserlöses wegen Mängel im
Verkaufsobjekt ergeben, unter Umständen im Folgejahr berücksichtigt werden können.
Unternehmen, die aufgrund der Covid-19-Einschränkungen im Zeitraum vom 16.3.2020 bis
15.9.2020 Umsatzausfälle von zumindest 40 % erleiden, können einen Antrag auf einen
Fixkostenzuschuss stellen. Dies gilt für alle Unternehmensgrößen und Unternehmen nahezu
aller Branchen.
Mit 1.6.2020 gelten Änderungen bei der COVID-19-Kurzarbeit.
Die Corona-Krise hat vor allem den Gastronomiebereich hart getroffen. Deshalb präsentierte die
Bundesregierung zur Unterstützung des Gastronomiebereiches ein eigenes „500 Mio. Euro
Wirtshaus-Paket“.
Die Abgrenzung, ob eine Verpachtung eines Gastronomiebetriebes vorliegt oder nur das
Betriebsgebäude vermietet wird, weil zuvor eine Betriebsaufgabe erfolgt ist, ist in der Praxis oft
schwierig, hat aber große steuerliche Auswirkungen.
Ab 1.1.2021 gelten für österreichische Unternehmer Änderungen bei
grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der EU an „Private“ bzw.
Schwellerwerber.
Im Rahmen der Konsultationsvereinbarung vom 15.04.2020 zum
Doppelbesteuerungsabkommen Österreich Deutschland wurden vorübergehende Maßnahmen
vereinbart, um das Ausmaß der persönlichen Belastungen für alle grenzüberschreitend tätigen
Arbeitnehmer möglichst geringzuhalten.
Die Corona-Krise hat auch den Start-up-Bereich nicht verschont. So stehen vor allem innovative
Klein- und Kleinstunternehmer aufgrund Verzögerungen in der Produktion und Entwicklung,
Unterbrechungen in den Lieferketten sowie sonstigen negativen Auswirkungen der Corona-Krise
teils vor massiven Finanzierungs- und Liquiditätsproblemen.