Liebhaberei und Gewinnerzielungsabsicht

Liebhaberei und Gewinnerzielungsabsicht

(VwGH vom 23.1.2019, Ra 2016/13/0019) Der Gewinnbesteuerung unterliegt das Einkommen aus den im § 2 Abs. 3 EStG genannten 7 Einkunftsarten. Die Begriffe Einkommen und Einkünfte setzen eine Tätigkeit voraus, die auf Vermögensvermehrung (Gewinnstreben) gerichtet ist, bzw. über die Dauer der Tätigkeit einen Gesamtüberschuss erwarten lassen.