GCT Expertentipp: Teuerungsprämie

GCT Expertentipp: Teuerungsprämie

Ist die Teuerungsprämie komplexer als gedacht? Ja, sagt unser Inhouseexperte Harald Bürgstein, LL.M. (WU) und erklärt warum: Mit Einführung der Teuerungsprämie wurde für 2022 als auch 2023 eine Möglichkeit geschaffen, seinen ArbeitnehmerInnen einen steuer- und abgabenfreien Bonus von bis zu € 3.000 zukommen zu lassen. Neben der ÖGK erachtet mittlerweile auch das Finanzministerium eine Aliquotierung entsprechend dem jeweiligen Beschäftigungsausmaß als nicht zwingend notwendig. Das Gesetz erfordert lediglich eine zusätzliche Zahlung aufgrund der Teuerung. Nachdem jede bzw. jeder von der Teuerung betroffen ist, könnte man meinen, dass die Abgabenfreiheit eine „gmahte Wiesn“ sein sollte. Dem ist leider nicht so, …

… denn die ersten Korrespondenzen mit dem Finanzministerium weisen darauf hin, dass der Teuerungszweck je nach gewählter Auszahlungsmodalität (z. B. Auszahlung an alle Beschäftigte oder nur angestellte Gesellschafter) durchaus kritisch hinterfragt wird – selbst wenn die Zahlung € 2.000,– nicht überschreitet. Dass es über diesen Betrag hinaus eine sogenannte lohngestaltende Vorschrift braucht, ist unbestritten. Außerdem gilt es bei einer freiwilligen Auszahlung jedenfalls mit zu bedenken, dass womöglich auch der Kollektivvertrag eine derartige Zahlung verpflichtend vorsehen könnte und man eigentlich nicht gewillt ist, eine doppelte Abgeltung zu leisten. Auch dafür sollte Vorsorge getroffen werden.

Abschließender Tipp:

Am wenigsten Diskussion wird es wohl bei einer späteren Lohnabgabenprüfung geben, wenn die gesamte Belegschaft eine Teuerungsprämie erhält – mit Aliquotierung einerseits nach dem durchschnittlichen Beschäftigungsausmaß und andererseits nach der Beschäftigungsdauer im konkreten Kalenderjahr.

Sie möchten mehr über komplexe Regelung zu Teuerungsprämie erfahren oder haben Fragen zu Ihrer individuellen Situation? Wir beraten Sie gerne!

Außerdem laden wir Sie herzlich dazu ein, unser Webinar zum Thema „Teuerungsprämie“ mit unserem Arbeits- und Sozialversicherungsrechtsexperten Harald Bürgstein, LL.M. (WU) zu besuchen. Hier gehts zur Anmeldung.